DROGEN

Beteiligt man sich am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss, so muss man in den meisten Fällen mit einer MPU rechnen. Lediglich bei Cannabis gibt es relevante Grenzwerte, die erst bei Erreichen oder Überschreiten zu einer MPU führen: 1,0 ng/ml THC. Waren harte Drogen im Spiel, wird die Fahrerlaubnis entzogen und Sie müssen in jedem Fall eine MPU ablegen.

Auch wenn Sie der Polizei oder Behörden gegenüber äußern, dass Sie Drogen konsumiert haben, führt dies in vielen Fällen zu einer MPU - in Abhängigkeit davon, welche Drogen Sie angegeben haben.

Die Polizei ist dazu verpflichtet, jedes Drogenvergehen der Führerscheinstelle mitzuteilen. So kommt es häufig vor, dass man selbst bei Besitz von Drogen ein Schreiben von der Führerscheinstelle erhält.

Ob und wie viele Abstinenznachweise Sie benötigen, hängt maßgeblich davon ab, welche Drogen und in welchem Ausmaß Sie diese konsumiert haben. Neben der Aktenlage ist dies also von vielen individuellen Faktoren abhängig. Wir klären Sie hierzu gerne in einem kostenlosen Erstgespräch auf.