Wie und wo beantrage ich meinen Führerschein?

Ihren Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis stellen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde. In München ist das KVR dafür zuständig - Sie können den Antrag dort postalisch stellen und müssen nicht persönlich vorsprechen. Gerne helfen wir Ihnen dabei.

Was benötige ich alles für meinen Führerscheinantrag?

Wenn es sich um eine deutsche Fahrerlaubnis handelt, dann benötigen Sie i. d. R. einen Sehtest, ein biometrisches Passbild und einen Erste-Hilfe-Kurs. Außerdem müssen Sie die Gebühr für den Antrag bei der Behörde einzahlen.

Wie lange dauert es, bis ich meine Aufforderung zur MPU bekomme?

Dies lässt sich nicht einheitlich sagen, da die Behörden unterschiedlich schnell arbeiten. Manchmal dauert bei einigen Anträgen auch länger, wenn die Behörden beim Gericht oder im Ausland noch Unterlagen über Sie anfordern müssen. In München kann man meist mit längeren Wartezeiten (4-6 Monate) rechnen. In kleineren Behörden geht das oft deutlich schneller.

Brauche ich zwingend Abstinenznachweise, um die MPU zu bestehen?

Das lässt sich nur individuell beantworten und ist vom Einzelfall abhängig. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass bei Drogenmissbrauch Abstinenznachweise in den allermeisten Fällen erforderlich sind - bei Alkohol sieht das anders aus. Dies können wir Ihnen aber gerne in einem kostenlosen Erstgespräch mitteilen - bringen Sie hierfür am besten Ihre Unterlagen mit.

Wie kann ich meine Abstinenz nachweisen?

Ihre Abstinenz können Sie mittels Haaranalysen oder Urinkontrollen nachweisen. Beachten Sie hierbei bitte, dass Sie für Haaranalysen bereits seit längerer Zeit abstinent leben sollten, da diese rückwirkend Abstinenz nachweisen - bei Alkohol 3 Monate und bei Drogen 6 Monate. So können Sie allerdings dann auch Zeit sparen, sofern Ihre Haare lang genug sind. Ihre Alkoholabstinenz können Sie neuerdings auch mittels Blutuntersuchungen nachweisen. Erkundigen Sie sich hierfür bestenfalls direkt bei Ihrer Abstinenzabnahmestelle.

Wie lange sind meine Abstinenznachweise gültig?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass (lückenlose) Abstinenznachweise, die mindestens 1 Jahr, also 12 Monate andauern, eine Gültigkeit von 4 Monaten haben. Alles unter 12 Monaten hat eine Gültig von 2 Monaten. Sollten Sie es in diesen Zeiträumen nicht schaffen zur MPU zu gehen, müssen Sie Ihre Abstinenznachweise fortsetzen, damit keine Lücken entstehen.

Wie lange muss ich meine Abstinenz nachweisen?

Falls Sie Abstinenznachweise zum Bestehen Ihrer MPU erbringen müssen, erstrecken diese sich i. d. R. über einen Zeitraum von 12 Monaten. In vielen Fällen lässt sich dieser Zeitraum auf 6 Monate verkürzen. Gerne teilen wir Ihnen unsere Einschätzung in einem persönlichen Erstgespräch mit.

Wo kann ich meine MPU ablegen?

Sie dürfen Ihre MPU grundsätzlich deutschlandweit bei jeder Begutachtungsstelle für Fahreignung machen. Wir teilen Ihnen gerne mit, welche Begutachtungsstellen wir Ihnen empfehlen würden.